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Ausrüstung der Mannschaften

Tornister

Mit A.K.O. vom 7. Oktober 1847 wurde das markante Gürtelgepäck, das nach dem Hauptmann Virchow benannt wurde, eingeführt. Dieser legte in einer Denkschrift aus dem Jahr 1833 dar, dass aus Gründen der ergonomischen Tragweise das Säbelbandolier jetzt um den Leib - anstatt wie bisher über der Schulter - und der Tornister dann mit Riemen, die im Leibkoppel eingehakt wurden, getragen werden sollte. Zum Zwecke der Praktikabilität sollte auch die Patronentasche nach vorne kommen und am Leibkoppel befestigt sein. Die folgende Abbildung entstammt der Denkschrift von 1833 und soll das Gürtelgepäck verdeutlichen.

Gürtelgepäck nach Virchow (aus der Denkschrift von 1833)

 

Tornister der Infanterie Modell 1867
Tornister M1867 mit Kochgeschirr
(das hier gezeigte Modell entspricht dem der Gardeinfanterie, die Granaten auf den Halteblechen führten; bei den Linientruppen wurde das Kochgeschirr auf der Tornisterklappe fixiert)

Anfänglich hatte der Tornister aus hellbraunen Kalbfell noch einen Holzeinsatz, der mit dem 1867 eingeführten Modell entfiel. Dieses Modell war etwas kleiner als dasjenige aus dem Jahr 1847 und sollte nun eine Höhe von ca. 12 preußischen Zoll (etwas mehr als 31 cm) haben. An beiden Seiten des 1867er Modells sind Taschen angebracht, die zum Transport der Reservemunition (80 Patronen) gedacht waren. Ursprünglich sollte das Kochgeschirr oben auf dem Tornister getragen werden, die A.K.O. vom 19. November 1850 wurde für die Füsiliere eine Anbringung auf der Tornisterklappe angeordnet - mit Verordnung vom 13. April 1861 wurde diese Trageweise auf alle Linientruppen ausgeweitet. Die kleineren Reserveteile wurden in einer Büchse auf der Innenseite des Tornisters unter der Klappe untergebracht. Zur Fixierung des Tornisters wurden zwei schmale, schwarze Lederriemen über die Schulter geführt und unten am Tornister fixiert. Über diesen Halteriemen waren Hauptriemen gelegt, die unter das Leibkoppel geschoben und dort mittels Messingblechen eingehakt wurden. Für die Linieninfanterie waren diese Bleche einfach ohne Verzierung. Die Hauptriemen sollten der Farbe des Leibkoppels entsprechen, also weiß für Grenadiere und Musketiere und schwarz für Füsiliere. 

Brotbeutel, Feldflasche und Kochgeschirr

Der Brotbeutel bestand aus grauer Leinwand, die mit ein bis zwei Knöpfen verschlossen wurden - diese Knöpfe waren mit Leinen bezogen. Getragen wurde der Beutel an einem grauleinen Gurt, der seit 1847 immer über die linke Schulter geführt werden müsse. Somit kam der Brotbeutel stets auf der rechten Seite zum Tragen. Eine A.K.O. vom 16. März 1867 genehmigte eine Fütterung am Boden sowie eine kleine Innentasche.

Vorschriftsgemäß wurden Feldflaschen erst mit der schon erwähnten A.K.O. vom 16.3.1867. Sie bestanden aus Glas, das mit schwarzem Leder überzogen wurde, und wurden zunächst mittels eines Hanfstricks, später eines schwarzen Lederriemens getragen. Auch dieser Riemen wurde über die linke Schulter geführt, so dass die Feldflasche mit dem Brotbeutel auf der rechten Hüftseite lag.

Das Kochgeschirr bestand aus einer runden, weißmetallenen Büchse mit Deckel. Es wurde nach Verordnung vom 19. November 1850 mittels zweier, schwarzlederner Kreuzriemen auf der Klappe des Tornisters befestigt. Frühere Überzüge fielen endgültig mit A.K.O. vom 16. März 1867 weg.

Leibkoppel und Patronentaschen

Trageweise der Patronentaschen
Trageweise der Patronentaschen im Feld und in der Garnison

Das lederne Leibkoppel wurde vorne mit einem viereckigen Messingschloss verschlossen; auf diesem war ein weißmetallenes rundes Schild angebracht, das mit einer Krone und der um diese laufenden Inschrift 'Gott mit uns' versehen war. Auf der linken Seite des Leibkoppels war eine kleine Tasche angebracht, in die das Seitengewehr eingehängt wurde. Bei Musketier- und Grenadierbataillonen war das Koppel weiß, bei Füsilierbataillonen schwarz.

Seit 1850 wurden die Infanteristen mit zwei kleinen Patronentaschen aus schwarzem Leder ausgerüstet, die im Felde vorne auf beiden Seiten des Koppelschlosses fixiert wurden. Hierfür hatten sie zwei Schlaufen, die in das Koppel eingehängt waren. Nach Bekanntmachung des Kriegsministeriums vom 19. November 1850 sollte die Oberkante der Patronentaschen knapp unter dem Leibkoppel liegen. In der Garnison wurde nur eine Tasche getragen, die dann genau vorne mittig am Koppel fixiert werden sollte. Jede Tasche konnte 20 Patronen fassen.

Leibkoppel und Patronentasche
Leibkoppel mit Schloss für Musketier- und Grenadierbataillone sowie Patronentasche
(aus der Ausstellung zum Krieg 1870/71 im Wehrgeschichtlichen Museum Rastatt 2010)

 

Erkennungsmarken

Erkennungsmarken der Preußischen Armee
Rekognitionsmarken der Preußischen Armee 1870
Links: 1. Garde-Ulanen-Regiment, 2. Eskadron, Stammrollenummer 129
Rechts: Füsilier-Regiment 39, 4. Kompanie, Stammrollennummer 230

Nach den Feldzügen von 1864 und 1866 soll ein Berliner Handwerksmeister dem Preußischen Kriegsministerium den Vorschlag unterbreitet haben, eine Erkennungsmarke für die Soldaten einzuführen, so dass mittels der von den Gefallenen eingesammelten Marken eine nachträgliche Kommunikation erleichtert wird. Dabei soll der Handwerksmeister einen Vergleich zur damals schon eingeführten Hundesteuermarke anstellte, stieß nicht auf Gegenliebe König Wilhelms I - inwiefern aus dieser kolportierten Geschichte dann der später gebräuchliche Begriff der "Hundemarke" abzuleiten ist, bleibt dahingestellt.

Aber schon in der Verordnung über das Sanitätswesen der Armee im Felde vom 29. April 1869 heißt es in §110, "daß diese Rekognitionsmarken mit der dem Inhaber in der Matrikel des Truppenteils begebenen Nummer und mit der Bezeichnung des Truppenteils versehen werden". Die viereckige Blechmarke, die ab der Kriegs-Sanitätsordnung vom 10. Januar 1878 auch als 'Erkennungsmarke' bezeichnet wurde, sollte von den Soldaten unter der Kleidung an einer Schnur um den Hals getragen werden. Die beiden Beispiele aus dem Krieg von 1870/71 zeigen teilweise differierende Anfertigungen, zum einen aus einfachem Blech mit einer Öse, zum anderen eine Marke mit gewölbtem Rand und zwei Ösen.